Aufstehlifter, Umsetzhilfen sowie Aufrichthilfen können zur Mobilisation und Bewegungsförderung von Patienten, körperbehinderter Menschen und pflegebedürftiger Menschen eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine noch vorhandene Haltefunktion des Oberkörpers, eine kurzfristige Sitzfähigkeit.
Aufstehhilfen leisten schwachen oder mobil eingeschränkten Personen, die aus eigener Kraft nicht mehr aus einem Pflegebett, dem Stuhl, der Toilette oder Rollstuhl kommen, eine wertvolle Unterstützung – da die Aufrichthilfe dem Pflegenden zu einem sicheren und stabilen Stand verhilft und Transfers der Patienten und Pflegebedürftigen von einer Position zur anderen wesentlich erleichtert werden. (z.B. vom Stuhl auf die Toilette, vom Rollstuhl in das Bett etc.).
„Patientenumlagerung wird mit der Aufstehhilfe und Umsetzhilfe neu definiert. Die Aufsteh- und Umsetzhilfe bietet eine bestmögliche Unterstützung für Transfers von oder zu einer sitzenden Position.“